Abga­be­ter­mine und Hinweise zum Jahres­ende 2021

Selb­stän­dige, Vermieter, Renten­be­zieher oder Arbeit­nehmer, die zur Abgabe von Einkom­men­steuer- Erklä­rungen verpflichtet sind und diese von einem Berater erstellen lassen, haben ihre Steu­er­erklä­rungen grund­sätz­lich spätes­tens bis zum letzten Febru­artag des über­nächsten Jahres abzu­geben. Aufgrund der Corona-Krise ist der Abga­be­termin für die Erklä­rungen des Jahres 2020 auf den 31.05.2022 verschoben worden. Für die Einhal­tung der Frist ist es erfor­der­lich, dass alle notwen­digen Unter­lagen, Belege etc. recht­zeitig vorliegen.

Kurz vor dem Ende eines Kalen­der­jahres sind regel­mäßig mehr steu­er­liche Termine zu beachten als im Laufe des Jahres. Dem Jahres­wechsel kommt auch im Hinblick auf steu­er­liche Gestal­tungs­mög­lich­keiten eine beson­dere Bedeu­tung zu. Soll ein bestimmtes steu­er­li­ches Ergebnis noch für das Jahr 2021 erreicht werden, sind die entspre­chenden Dispo­si­tionen bald zu treffen.

Beigefügt als Datei sind die bis Ende Dezember dieses Jahres zu beach­tenden Termine und entspre­chende Hinweise – auch im Hinblick auf den 01.01.2022 – zusammengestellt:

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Abga­be­ter­mine zum Jahres­ende 2021