Zum Jahreswechsel ergeben sich folgende Änderungen für Unternehmer:
- Der Investitionsabzugsbetrag (kurz „IAB“) beträgt ab 2020 nun 50% der Anschaffungskosten. Zudem wurden die Größenmerkmale zur Abgrenzung begünstigter Betriebe erweitert, die Gewinngrenze beträgt nun 200.000€.
- Corona-Prämien für das Jahr 2020 können bis zum 30.06.2021 an die Arbeitnehmer steuerfrei ausgezahlt werden.
- Die Freigrenze für Sachbezüge ab 2022 wird von 44€ auf 50€ angehoben.
- Ab dem 01.01.2021 gelten wieder die herabgesetzten Umsatzsteuersätze 19% bzw. 7%.
- Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens können ab dem 01.01.2020 degressiv abschrieben werden. Die Abschreibung erfolgt in Höhe eines festen Prozentsatzes vom jeweiligen Restwerts und darf das 2,5-fache der linearen Abschreibung nicht übersteigen.
- Elektronische Aufzeichnungen von Kasseneinnahmen müssen seit dem 01.01.2020 durch eine technische Sicherheitseinrichtung geschützt werden. Das BMF hatte eine Übergangsfrist bis zum 30.09.2020 gewährt, welche alle Bundesländer (bis auf Bremen) bis zum 31.03.2021 verlängert haben. Eine nicht ordnungsgemäße Nutzung kann mit einem Bußgeld geahndet werden!
- Kleine und mittlere, von Corona besonders betroffene Unternehmen können Prämien zwischen 2.000€-3.000€ für jeden für das Ausbildungsjahr 2020/2021 abgeschlossenen Ausbildungsvertrag erhalten.