Ände­rungen zum Jahres­wechsel - für Unternehmer

Zum Jahres­wechsel ergeben sich folgende Ände­rungen für Unter­nehmer:

  • Der Inves­ti­ti­ons­ab­zugs­be­trag (kurz „IAB“) beträgt ab 2020 nun 50% der Anschaf­fungs­kosten. Zudem wurden die Größen­merk­male zur Abgren­zung begüns­tigter Betriebe erwei­tert, die Gewinn­grenze beträgt nun 200.000€.
  • Corona-Prämien für das Jahr 2020 können bis zum 30.06.2021 an die Arbeit­nehmer steu­er­frei ausge­zahlt werden.
  • Die Frei­grenze für Sach­be­züge ab 2022 wird von 44€ auf 50€ angehoben.
  • Ab dem 01.01.2021 gelten wieder die herab­ge­setzten Umsatz­steu­er­sätze 19% bzw. 7%.
  • Beweg­liche Wirt­schafts­güter des Anla­ge­ver­mö­gens können ab dem 01.01.2020 degressiv abschrieben werden. Die Abschrei­bung erfolgt in Höhe eines festen Prozent­satzes vom jewei­ligen Rest­werts und darf das 2,5-fache der linearen Abschrei­bung nicht übersteigen.
  • Elek­tro­ni­sche Aufzeich­nungen von Kassen­ein­nahmen müssen seit dem 01.01.2020 durch eine tech­ni­sche Sicher­heits­ein­rich­tung geschützt werden. Das BMF hatte eine Über­gangs­frist bis zum 30.09.2020 gewährt, welche alle Bundes­länder (bis auf Bremen) bis zum 31.03.2021 verlän­gert haben. Eine nicht ordnungs­ge­mäße Nutzung kann mit einem Bußgeld geahndet werden!
  • Kleine und mitt­lere, von Corona beson­ders betrof­fene Unternehmen können Prämien zwischen 2.000€-3.000€ für jeden für das Ausbil­dungs­jahr 2020/2021 abge­schlos­senen Ausbil­dungs­ver­trag erhalten.