Das Kindergeld soll das Existenzminimum eines Kindes einschließlich des Bedarfs für Betreuung, Erziehung und Ausbildung von der Einkommensteuer zu befreien. Das Kindergeld ist ein Bestandteil des Familienleistungsausgleichs.
Kindergeld wird für Kinder im Sinne von § 32 Absatz 1 EStG gezahlt. Kinder sind im ersten Grad mit den Berechtigten verwandte Kinder und Pflegekinder. Berechtigte sind daher grundsätzlich die Eltern, in bestimmten Fällen auch die Großeltern oder Pflegeeltern. Kinder werden berücksichtigt, bis
- zur Vollendung des 18. Lebensjahres,
- zur Vollendung des 21. Lebensjahres, wenn es arbeitslos und arbeitssuchend ist,
- zur Vollendung des 25. Lebensjahre und für einen Beruf ausgebildet wird oder
- über das 25. Lebensjahr hinaus, wenn das Kind aufgrund körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten und diese Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist.
Das Kindergeld wird auf Antrag durch die zuständige Familienkasse gezahlt. Der Antrag kann rückwirkend für maximal 6 Monate gestellt werden.
Anspruch auf Kindergeld hat jeder Berechtigte, der unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist. Für das 1. und 2. Kind werden je 219€, für das 3. Kind 225€ und ab dem 4. Kind jeweils 250€ monatlich an den Berechtigten gezahlt. Zudem besteht im Jahr 2021 je Kind ein Anspruch auf Kinderbonus in Höhe von 150€ je Kind.
Das Kindergeld wird immer nur an einen Berechtigten ausgezahlt. Dieser ist derjenige, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat. Hierbei handelt es sich um den Ort, an dem sich das Kind gewöhnlich in der Familiengemeinschaft aufhält und an dem es Versorgung, Unterhalt, Fürsorge und Betreuung erhält.
Handelt es sich bei den Berechtigten um Eheleute mit gemeinsamen Haushalt, bestimmten die beiden Berechtigten den Zahlungsempfänger. Der Zahlungsempfänger kann in bestimmten Fällen auch durch das Familiengericht bestimmt werden.
Vergleichbare ausländische Leistungen, wie beispielsweise das polnische Erziehungsgeld 500+ werden auf das Kindergeld angerechnet und nur eine gegebenenfalls vorhandene Differenz ausgezahlt.
Key Facts:
- Kindergeld ist Teil des Familienleistungsausgleichs
- Kindergeld wird für im ersten Grad verwandte Kinder und Pflegekinder auf Antrag gezahlt.
- Antrag maximal 6 Monate rückwirkend bei der zuständigen Familienkasse
- Für 1./2. Kind 219€, 3. Kind 225€, ab 4. Kind je 250€ zzgl. Kinderbonus 150€ je Kind in 2021
- Kindergeld wird an nur einen Berechtigten ausgezahlt