Sachbezüge
Sachbezüge sind alle den Arbeitnehmern nicht in Geld zufließenden Einnahmen. Diese stellen entweder laufenden Arbeitslohn oder sonstige Bezüge dar. Ein sonstiger Bezug ist Arbeitslohn, der nicht als laufender also regelmäßiger Lohn gezahlt wird, z.B. Abfindungen, Tantieme, Weihnachtsgeld, 13tes Monatsgehalt etc. Für diese nicht in Geld zufließenden Einnahmen gilt eine monatliche Freigrenze von 44€, § 8 Absatz …