Unter­neh­mens­grün­dung

Am Anfang jeder Grün­dung steht die Geschäfts­idee. Sobald Ihre Idee soweit ausge­reift ist, dass der Schritt in die Selbst­stän­dig­keit bevor­steht, stellen sich viele Fragen. Fragen zur Rechtsform, zur Erlaub­nis­pflicht, zur Finan­zie­rung und steu­er­liche Fragestellungen.

Zunächst sollte geklärt werden, in welcher Rechtsform die Tätig­keit verfolgt werden soll. Hier bieten sich verschie­dene Rechts­formen aus den Bereichen Einzel­un­ter­nehmer, Perso­nen­ge­sell­schaften und Kapi­tal­ge­sell­schaften an. Jede Rechtsform hat unter­schied­liche Vor- und Nach­teile, sodass es immer auf die indi­vi­du­elle Geschäfts­idee ankommt, welche Rechtsform die beste ist.

Im Bereich der Dienst­leis­tungen und des Hand­werks können zudem zulas­sungs­recht­liche Erfor­der­nisse zu beachten sein. So unter­liegen bestimmte Gewerbe dem Meis­ter­zwang, d.h. nur Inhaber mit Meis­ter­titel dürfen diese betreiben (z.B. https://www.gewerbeanmeldung.de/meisterpflicht). Ähnli­ches gilt auch für Gewerbe, die staat­li­cher Konzes­sionen oder behörd­liche Geneh­mi­gungen benö­tigen wie beispiels­weise im Gastgewerbe.

Sofern diese Vorfragen geklärt sind, sollte sich intensiv mit der Planung der ersten Jahre beschäf­tigt werden. Hierfür empfiehlt es sich zunächst den Kapi­tal­be­darf zu klären, d.h. welche finan­zi­ellen Mittel benö­tige ich um Ausstat­tung, Löhne/Gehälter und Betriebs­mittel zu finan­zieren. Hierbei sollte auch den eigene private Bedarf nicht vergessen werden.

Sofern die eigenen Mittel nicht ausrei­chen, sind gege­be­nen­falls Finan­zie­rungen bei Banken zu orga­ni­sieren. Hier empfiehlt es sich einen Busi­ness­plan zu erstellen. Dieser sollte verschie­dene Punkte beinhalten, wie eine Beschrei­bung der Geschäfts­idee, das Markt­um­feld, die Gründer, Finanz- und Liqui­di­täts­pla­nung etc.

Mit der rich­tigen Planung wird dann eine Finan­zie­rung gefunden. Hier kommen einer­seits Förder­pro­gramme (Kfw, WI-Bank, Grün­der­zu­schuss, etc.) oder aber auch Bank­kre­dite in Frage. Bei der Auswahl der Finan­zie­rungs­in­stru­mente ist Vorsicht geboten, da einige Programme voraus­setzen, dass die Tätig­keit noch nicht begonnen wurde.

Wenn diese Fragen alle beant­wortet bzw. geklärt sind, ist mit Aufnahme des Gewerbes dieses auch anzu­melden. In Hessen kann die Anmel­dung online erfolgen (https://eah.hessen.de/online-antrag/formulare). Wenn Sie Ihr Gewerbe starten und ange­meldet haben, werden Sie auch auto­ma­tisch bei der zustän­digen IHK Mitglied. Zudem müssen Sie die Tätig­keit dem Finanzamt mitteilen. Dies geschieht über den steu­er­li­chen Erfas­sungs­bogen (https://verwaltungsportal.hessen.de/themen/information/frageb%C3%B6gen-zur-steuerlichen-erfassung-0).

Viele steu­er­liche Frage­stel­lungen werden bereits bei der Wahl der Rechtsform geklärt. Im Rahmen des steu­er­li­chen Erfas­sungs­bo­gens müssen Sie auch Angaben zur Umsatz­steuer machen. Hier besteht die Möglich­keit über die Anwen­dung der Klein­un­ter­neh­mer­re­ge­lung, zunächst ohne Berück­sich­ti­gung der Umsatz­steuer zu beginnen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn der voraus­sicht­liche Umsatz im Kalen­der­jahr 22.000€ und im darauf­fol­genden Jahr 50.000€ nicht übersteigt.

Planen Sie sich mit Ihrer Geschäfts­idee selbst­ständig zu machen? Spre­chen Sie uns an! Wir unter­stützen Sie in jeder Phase Ihrer Grün­dung mit unserer Erfahrung.

 

Key facts:

  1. Wahl der rich­tigen Rechtsform: Unter­nehmer, Perso­nen­ge­sell­schaft oder Kapitalgesellschaft
  2. Sind Geneh­mi­gungen, Konzes­sionen, Titel notwendig?
  3. Ermitt­lung des Kapi­tal­be­darfs und Ablei­tung des Finanzierungsbedarfs
  4. Aufstel­lung eines Busi­ness­plans und Gespräche mit Banken
  5. Gewer­be­an­mel­dung und steu­er­liche Registrierung