Am Anfang jeder Gründung steht die Geschäftsidee. Sobald Ihre Idee soweit ausgereift ist, dass der Schritt in die Selbstständigkeit bevorsteht, stellen sich viele Fragen. Fragen zur Rechtsform, zur Erlaubnispflicht, zur Finanzierung und steuerliche Fragestellungen.
Zunächst sollte geklärt werden, in welcher Rechtsform die Tätigkeit verfolgt werden soll. Hier bieten sich verschiedene Rechtsformen aus den Bereichen Einzelunternehmer, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften an. Jede Rechtsform hat unterschiedliche Vor- und Nachteile, sodass es immer auf die individuelle Geschäftsidee ankommt, welche Rechtsform die beste ist.
Im Bereich der Dienstleistungen und des Handwerks können zudem zulassungsrechtliche Erfordernisse zu beachten sein. So unterliegen bestimmte Gewerbe dem Meisterzwang, d.h. nur Inhaber mit Meistertitel dürfen diese betreiben (z.B. https://www.gewerbeanmeldung.de/meisterpflicht). Ähnliches gilt auch für Gewerbe, die staatlicher Konzessionen oder behördliche Genehmigungen benötigen wie beispielsweise im Gastgewerbe.
Sofern diese Vorfragen geklärt sind, sollte sich intensiv mit der Planung der ersten Jahre beschäftigt werden. Hierfür empfiehlt es sich zunächst den Kapitalbedarf zu klären, d.h. welche finanziellen Mittel benötige ich um Ausstattung, Löhne/Gehälter und Betriebsmittel zu finanzieren. Hierbei sollte auch den eigene private Bedarf nicht vergessen werden.
Sofern die eigenen Mittel nicht ausreichen, sind gegebenenfalls Finanzierungen bei Banken zu organisieren. Hier empfiehlt es sich einen Businessplan zu erstellen. Dieser sollte verschiedene Punkte beinhalten, wie eine Beschreibung der Geschäftsidee, das Marktumfeld, die Gründer, Finanz- und Liquiditätsplanung etc.
Mit der richtigen Planung wird dann eine Finanzierung gefunden. Hier kommen einerseits Förderprogramme (Kfw, WI-Bank, Gründerzuschuss, etc.) oder aber auch Bankkredite in Frage. Bei der Auswahl der Finanzierungsinstrumente ist Vorsicht geboten, da einige Programme voraussetzen, dass die Tätigkeit noch nicht begonnen wurde.
Wenn diese Fragen alle beantwortet bzw. geklärt sind, ist mit Aufnahme des Gewerbes dieses auch anzumelden. In Hessen kann die Anmeldung online erfolgen (https://eah.hessen.de/online-antrag/formulare). Wenn Sie Ihr Gewerbe starten und angemeldet haben, werden Sie auch automatisch bei der zuständigen IHK Mitglied. Zudem müssen Sie die Tätigkeit dem Finanzamt mitteilen. Dies geschieht über den steuerlichen Erfassungsbogen (https://verwaltungsportal.hessen.de/themen/information/frageb%C3%B6gen-zur-steuerlichen-erfassung-0).
Viele steuerliche Fragestellungen werden bereits bei der Wahl der Rechtsform geklärt. Im Rahmen des steuerlichen Erfassungsbogens müssen Sie auch Angaben zur Umsatzsteuer machen. Hier besteht die Möglichkeit über die Anwendung der Kleinunternehmerregelung, zunächst ohne Berücksichtigung der Umsatzsteuer zu beginnen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn der voraussichtliche Umsatz im Kalenderjahr 22.000€ und im darauffolgenden Jahr 50.000€ nicht übersteigt.
Planen Sie sich mit Ihrer Geschäftsidee selbstständig zu machen? Sprechen Sie uns an! Wir unterstützen Sie in jeder Phase Ihrer Gründung mit unserer Erfahrung.
Key facts:
- Wahl der richtigen Rechtsform: Unternehmer, Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft
- Sind Genehmigungen, Konzessionen, Titel notwendig?
- Ermittlung des Kapitalbedarfs und Ableitung des Finanzierungsbedarfs
- Aufstellung eines Businessplans und Gespräche mit Banken
- Gewerbeanmeldung und steuerliche Registrierung