Eine Steuererklärung muss derjenige abgeben, der in dem jeweiligen Jahr relevante Einkünfte erzielt hat oder andere Tatbestände erfüllt, an die das Gesetz eine Abgabepflicht knüpft. Darüber hinaus kann das Finanzamt auch zur Abgabe auffordern.
Relevante Einkünfte sind gewerbliche Einkünfte, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, landwirtschaftliche Einkünfte, aus selbstständiger Arbeit, bestimmte Kapitalerträge oder sonstige Einkünfte. Für sonstige Einkünfte besteht ein Freibetrag von 600€. Wer bestimmte Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt, z.B. im Ausland bei einem ausländischen Broker, muss eine Steuererklärung abgeben.
Für Angestellte, die nur Einkünfte aus nicht-selbstständiger Arbeit erzielen, kann sich ebenfalls unter bestimmten Umständen eine Abgabepflicht ergeben, u.a. dann wenn:
- Nebeneinkünfte von mehr als 410€
- Steuerfreie Lohnersatzleistungen erhalten, z.B. Kurzarbeiter-, Arbeitslosen-, Kranken-, Eltern- oder Mutterschaftsgeld
- Verheiratete mit Steuerklassen Kombination 3/5 oder 4/4+Faktor
- Bei mehreren Arbeitgebern
Alle anderen können freiwillig eine Steuererklärung abgeben, wenn dies aufgrund vorhandener Werbungskosten sinnvoll ist. Die Ausführungen betreffen natürliche Personen und die Einkommensteuer. Sollten neben Einkünften aus einem Angestelltenverhältnis noch weitere Einkunftsarten vorliegen, sollten auch immer die Abgabepflichten weiterer Steuererklärungen wie zur Umsatzsteuer oder Gewerbesteuer geprüft werden.
Sofern Sie eine Steuererklärung abgeben müssen, sind die gesetzlichen Fristen zur Abgabe zu beachten. Die Steuererklärungen müssen bis zum 31. Juli des Folgejahres abgegeben werden. Für das Jahr 2020 wurde diese Abgabefrist auf zehn Monate, und da der 31. Oktober 2021 auf einen Sonntag fällt auf bis zum 1. November 2021, verlängert. Wird die Steuererklärung durch einen Steuerberater gefertigt, so verlängert sich die Abgabefrist auf den letzten Tag im Februar des zweiten Folgejahres (für 2020 beispielsweise auf 28.02.2022, wegen Corona bis 31.05.2022 verlängert).
Wer keine Steuererklärung abgeben muss, der kann bis zu 4 Jahre rückwirkend Steuererklärungen abgeben. Zum 31.12.2021 kann daher grundsätzlich noch für das Jahr 2017 eine Steuererklärung abgegeben werden und gegebenenfalls noch eine Steuererstattung geltend gemacht werden.
Key Facts:
- Gewerbetreibende, Selbstständige, Vermieter, bei bestimmten Kapitalerträgen oder sonstigen Einkünften (wenn mehr als 600€ Gewinn).
- Angestellte, wenn mehr als 410€ Nebeneinkünfte oder bei Lohnersatzleistungen.
- Verheiratete Angestellte oder bei mehreren Arbeitgebern.
- Freiwillig, z.B. wenn sich eine Steuererstattung ergibt, bis zu 4 Jahre rückwirkend.
- Frist bis 31. Juli des Folgejahres, bis Ende Februar des zweiten Folgejahres, wenn durch Steuerberater gefertigt.