Gewinnerzielung

Gewinn­erzie­lungs­ab­sicht bei kleinen Photovoltaikanlagen

Der Verkauf mittels einer Photo­vol­ta­ik­an­lage erzeugten Stroms ist grund­sätz­lich als gewerb­liche Tätig­keit anzu­sehen. Der selbst verbrauchte Strom wird dabei als steu­er­pflich­tige Sach­ent­nahme behan­delt.  Insbe­son­dere bei kleinen Photo­vol­ta­ik­an­lagen sind regel­mäßig nur geringe Über­schüsse zu erwarten, die mit einem erheb­li­chen Aufwand für die Erstel­lung der Steu­er­erklä­rung verbunden sind. Für kleine Photo­vol­ta­ik­an­lagen mit einer instal­lierten Gesamt­leis­tung von bis … 

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