Arbeitnehmer

Sach­be­züge

Sach­be­züge sind alle den Arbeit­neh­mern nicht in Geld zuflie­ßenden Einnahmen. Diese stellen entweder laufenden Arbeits­lohn oder sons­tige Bezüge dar. Ein sons­tiger Bezug ist Arbeits­lohn, der nicht als laufender also regel­mä­ßiger Lohn gezahlt wird, z.B. Abfin­dungen, Tantieme, Weih­nachts­geld, 13tes Monats­ge­halt etc. Für diese nicht in Geld zuflie­ßenden Einnahmen gilt eine monat­liche Frei­grenze von 44€, § 8 Absatz … 

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