Änderungen zum Jahreswechsel - für Unternehmer
Zum Jahreswechsel ergeben sich folgende Änderungen für Unternehmer: Der Investitionsabzugsbetrag (kurz „IAB“) beträgt ab 2020 nun 50% der Anschaffungskosten. Zudem wurden die Größenmerkmale zur Abgrenzung begünstigter Betriebe erweitert, die Gewinngrenze beträgt nun 200.000€. Corona-Prämien für das Jahr 2020 können bis zum 30.06.2021 an die Arbeitnehmer steuerfrei ausgezahlt werden. Die Freigrenze für Sachbezüge ab 2022 wird …
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